Elektrotechnik Daniel Schwägler
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EDS Elektrotechnik Daniel Schwägler
Jakob-Kemm-Weg 17, 88630 Pfullendorf


§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EDS Elektrotechnik Daniel Schwägler (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer innerhalb Deutschlands.


§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder
- Beginn der Ausführung.
(3) Vertragsgrundlage sind das Angebot, diese AGB sowie ggf. technische Unterlagen.


§3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen:
- Elektroinstallationen
- Photovoltaikanlagen
- Netzwerktechnik
- Wartung, Reparatur und Service
(2) Zusatzleistungen und Änderungen werden gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
(3) Anzahlungen oder Vorkasse können verlangt werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
(5) Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.


§5 Zahlungsverzug / Leistungsverweigerung
(1) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- die Arbeiten einzustellen
- weitere Leistungen zu verweigern
- Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen
(2) Fristen verlängern sich entsprechend.


§6 Ausführungsfristen
(1) Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetter, Materialengpässe oder Dritte verlängern die Fristen angemessen.


§7 Abnahme
(1) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- sie betriebsbereit ist und
- keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Anlage in Nutzung nimmt oder
- nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abnimmt oder Mängel rügt.
(3) Teilabnahmen sind zulässig.


§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Dies gilt auch für installierte Anlagen, soweit diese nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind (§§ 93, 94 BGB).


§9 Erweiterte Sicherung bei eingebauten Anlagen (insbesondere PV-Anlagen)
(1) Soweit installierte Anlagen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks geworden sind, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine zukünftigen Ansprüche gegenüber Dritten (z. B. aus Verkauf, Versicherung, Entschädigung) in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab.
(2) Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
(3) Der Auftraggeber bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung berechtigt.


§10 Inbetriebnahme / technische Freischaltung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die endgültige Inbetriebnahme oder Übergabe der Anlage bis zur vollständigen oder wesentlichen Zahlung zu verweigern.
(2) Eine vorläufige Inbetriebnahme zu Prüfzwecken stellt keine Abnahme dar.


§11 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit Abnahme auf den Auftraggeber über.
(2) Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr bei Übergabe über.


§12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.


§13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§14 Dokumentation und Mitwirkung
(1) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
(2) Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.